Geheimhaltungsstufe

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Geheimhaltungsstufe

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Veröffentlicht von Martin Heisig in OBouldering · 1 Oktober 2017
Geheimhaltungsstufe
Über Geheimhaltungsstufen wird von einer amtliche Stelle oder auf deren Veranlassung die Schutzbedürftigkeit von Informationen festgelegt.(.....)



Sommer....Wärme, Schweiss, also alles andere als geeignetes Boulderwetter.
Aber gleichzeitig wuchs in mir das Verlangen, in der Umgebung vom Waldhufendorf, noch einen lohnenden Boulder zu entdecken der ein Dach beinhalten sollte.
An einem schwülen Sommertag , während einer obligatorischen Hunderunde, entdeckte ich nicht weit von einem mir bekannten Boulderspot ein kleines aber feines Dach , welches im linken Teil auch noch eine kurze slobrige Kante besaß und damit meinen Vorstellungen gerecht wurde.
Gegen August besserte sich das Wetter und es  wurde kühler und damit der Gripp besser.
Somit konnten die Versuche beginnen.
Nachdem das Starträtsel des ersten Boulders entschlüsselt wurde, gelang auch schnell die Begehung.
Der Name des ersten Boulders : GVS ( Geheime Verschlusssache).
Diesem folgten noch VVS (Vertrauliche Verschlusssache) welcher auch die Kante beinhaltet und der schwerste der dreien GKdos ( Geheime Kommandosache) mit einem separaten Ende weiter rechts. Dieser Boulder kostete mich den größten Aufwand , bis mir der ersehnte Durchstieg gelang.
Alle Boulder besitzen den gleichen Start an einem Griff unter dem Dach.

    
Deutsche Demokratische Republik
In der DDR wurde in der Nationalen Volksarmee in Staats- und Dienstgeheimnisse unterschieden. Für Staatsgeheimnisse gab es die Geheimhaltungsgrade:
  • Geheime Kommandosache (GKdos)
  • Geheime Verschlußsache (GVS)
  • Vertrauliche Verschlußsache (VVS).
 

Eingestuft wurden als
  • Geheime Kommandosache: Informationen von höchster politischer, ökonomischer, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren Geheimhaltung für die Sicherung der Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefährden kann.
  • Geheime Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamtstaatlicher Bedeutung, deren Geheimhaltung der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung schwere Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicherheit herbeiführen kann.
  • Vertrauliche Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen mit Bedeutung für gesellschaftliche Bereiche und Prozesse bzw. den sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für diese herbeiführen kann.[2]

Martin Heisig, 01.10.2017



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